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Stand 12.07.2010

Richtlinien

§ 1 Einsatzbereich

(1) Angersbach Aktiv hilft den Menschen des Dorfes Angersbach gemäß der Vereinssatzung.
(2) Jede Person, die sich mit den Zielen von Angersbach Aktiv identifiziert, kann Mitglied des Vereins werden. Nicht in Angersbach wohnende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Unterstützung

(3) In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand über die zu erbringende Hilfe.

§ 2 Aktive Mitglieder

(1) Aktiver Helfer ist jedes Mitglied, das seine Dienste angeboten hat.

(2) Aktive Mitarbeit ist nur nach einem ausführlichen Informationsgespräch mit einem Vorstandsmitglied möglich.

(3) Für die Dauer seines Einsatzes ist der aktive Helfer im Rahmen seiner priva­ten Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Darüber hinaus tritt das Land Hessen mit seiner Unfall- und Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich tätige ein.

(4) Auf die Einhaltung des Datenschutzes ist unbedingt zu achten. Die aktiven Helfer unterliegen in allen ihnen bekanntgewordenen Einzelheiten über sämt­liche persönliche Verhältnisse der von ihnen betreuten Personen der Schwei­gepflicht. Bei Verletzung der Schweigepflicht kann in besonders gravierenden Fällen der Vorstand den Ausschluss von Angersbach Aktiv aussprechen und behält sich gerichtliche Schritte vor.

(5) Der Helfer legitimiert sich mit seinem Mitgliedsausweis gegenüber der zu be­treuenden Person.

§ 3 Mitgliedsbeitrag

(1) Der Jahresbeitrag beträgt 9 € pro Mitglied und Jahr.

(2) Bei Paaren ermäßigt sich der gemeinsame Beitrag auf 15 € pro Jahr.

(3) Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Vorstand.

§ 4 Kostenpauschalen und Auslagen
(1) Der Hilfeempfänger hat, sofern er nicht Mitglied von Angersbach Aktiv ist, nach beendetem Einsatz über den Helfer eine Kostenpauschale an den Verein zu entrichten. Diese beträgt 2,50 € für die erste Stunde, für jede weitere angefangene Stunde desselben Einsatzes 1,50 €. Für Mitglieder sind die Einsätze kostenfrei.
(2) Auslagen in Verbindung mit Hilfeleistungen werden vom Hilfeempfänger bezahlt. Hierunter fallen auch die Fahrtkosten die anfallen, wenn der Helfer für den Hilfeempfänger tätig wird, nicht aber die Anfahrt des Helfers. Fahrtkosten werden mit etwa 0,30 € pro gefahrenem Kilometer veranschlagt und stehen dem Helfer zu. Es gelten folgende Richtwerte:
z.B. Angersbach 1,50 €, Lauterbach 3 €, Bad Salzschlirf 5 €, Fulda 12 €.(3) Die anfallenden Auslagen sind dem Hilfeempfänger vor der Hilfeleistung mitzuteilen.
(4) Die laufenden Kosten des Vereins werden aus dem Etat bezahlt.

§ 5 Mitteilungen des Vereins

Mitteilungen und Einladungen zu den Mitgliederversammlungen erscheinen im amtlichen Verkündungsorgan der Gemeinde Wartenberg (Wartenberger Nachrichten). Es erfolgt keine persönliche Einladung.

§ 6 Richtlinien

Diese Richtlinien sind durch die Mitgliederversammlung veränderbar.


Wartenberg-Angersbach, 20.09.2010